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Der Bootsführerschein-Guide

Sportboot-Führerscheine

Um ein Motor- oder Segelboot fahren zu dürfen, ist fast immer ein Sportbootführerschein notwendig. Ausnahmen gibt es jedoch einige, sodass Sie sich über die jeweiligen Regelungen informieren sollten, bevor Sie losfahren. Neben dem eigentlichen Führerschein wird zudem manchmal ein Funkzeugnis oder auch ein Schifferpatent benötigt. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen den nötigen Sportbootführerscheinen für See- oder Binnengewässer. Einen Überblick über die Sportbootführerscheine und die dazugehörigen Berechtigungen haben wir Ihnen in diesem Blogartikel zusammengestellt.

Der Sportbootführerschein See (SBF See)

Der Sportbootführerschein See gilt für alle Schifffahrtsstraßen, die mehr als 3 Seemeilen Abstand von der offiziellen Landesgrenze auf dem Meer haben. Der SBF See berechtigt den Inhaber dazu, auf diesen Seefahrtsstraßen ein motorisiertes Boot mit mehr als 15 PS (11,03 kW) zu führen. Nach oben sind der Motorisierung dabei keine Grenzen gesetzt. In einigen Fällen ist der SBF auch eine Berechtigung, Segelboote mit einer Länge von über 15 Metern zu führen. Aber auch hier gelten nicht überall dieselben Regeln und Sie sollten sich auf jeden Fall vorher informieren, bevor es zu Enttäuschungen kommt.

Achtung: Der SBF See berechtigt den Inhaber nicht dazu, ein Boot auf Binnengewässern zu führen. Hierzu ist der SBF Binnen nötig. Beide Scheine können aber unabhängig voneinander gemacht werden und setzen einander auch nicht voraus. Es sollte also bewusst überlegt werden, auf welchen Gewässern häufiger gefahren werden soll, oder ob es gar sinnvoll ist, beide Scheine zu machen.

Welche Voraussetzungen müssen für den SBF See erfüllt werden?

Um den SBF See zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein, wenn man ein Boot mit Antriebsmaschine, also einem Motor, führen will. Wer nur unter Segel fahren möchte, der kann bereits ab 14 Jahren den SBF See machen.

Zudem muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die die Fahrtüchtigkeit bestätigt. Dabei wird besonders viel Wert auf das Sehvermögen und die Fähigkeit, Farben unterscheiden zu können, sowie das Hörvermögen gelegt. Beides gilt auch als erfüllt, wenn eine entsprechende Seh- und/oder Hörhilfe getragen wird. Außerdem wird bei volljährigen Personen ein gültiger KfZ-Führerschein oder ein gültiges Führungszeugnis verlangt.

Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Neben dem SBF See kann man auch den SBF Binnen erwerben. Er berechtigt den Inhaber dazu, auf allen Binnenschiffahrtsstraßen ein motorisiertes Boot mit mehr als 15 PS Antriebsleistung bzw. mehr als 20 Meter Länge zu führen. Der SBF Binnen gilt damit für fast alle innerdeutschen Gewässer. Allerdings muss man beachten, dass einige dieser Gewässer über eigene Regeln verfügen. Dazu zählen der Rhein, die Mosel, die Donau und auch der Bodensee. Auch für Gewässer die in die Nord- oder Ostsee münden gilt der SBF Binnen nicht. Für die Elbe, die Weser, die Ems und den Nord-Ost-See-Kanal muss also der SBF See erworben werden.

Welche Voraussetzungen müssen für den SBF Binnen erfüllt werden?

Wie auch beim SBF See gilt: Ein Mindestalter von 14 bzw. 16 Jahren – je nach Antriebsart – sowie eine ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen. Für Personen über 18 Jahre ist auch hier ein gültiger KfZ-Führerschein oder ein Führungszeugnis Bedingung.

SBF Binnen und See

Quelle: Deutscher Seglerverband

So sieht ein SBF Binnen oder See Führerschein seit 2018 aus. Er hat nun das praktische Scheckkarten-Format und passt so leichter ins Portemonnaie als sein Vorgänger.

Der SKS: Sportküstenschifferschein

Der SKS wird für alle Yachten benötigt, die mit einem Motor oder unter Segel angetrieben und in Küstengewässern geführt werden. Als Küstengewässer zählen die Küstennahen Gewässer bis 12 Seemeilen Abstand vom Festland. Anders als bei den beiden SBF gibt es beim Erwerb des Sportküstenschifferscheins spezifischere Voraussetzungen zu erfüllen.

Voraussetzungen für den SKS:

Um den SKS erwerben zu dürfen, muss der Schiffer mindestens 16 Jahre alt sein. So weit so gut. Allerdings muss ein gültiger SBF See vorliegen und somit auch die ärztliche Qualifikation über Seh- und Hörvermögen. Zusätzlich dazu muss der Schiffer mindestens 300 Seemeilen auf einer Yacht zurückgelegt haben und diese auch belegen können, um sich für den Erwerb des SKS zu qualifizieren.

Der SSS: Sportseeschifferschein

Der Sportseeschifferschein bevollmächtigt dessen Inhaber, motor- oder segelgetriebene Yachten innerhalb der 30-Seemeilen-Zone zu fahren. Er ist somit der zweithöchste Seefahrtsführerschein. Zudem darf der Inhaber des SSS auch die gesamte Nord- und Ostsee sowie das Mittelmeer, den Englischen Kanal, den Bristolkanal, die irische und die schottische See sowie das schwarze Meer ohne Einschränkungen befahren.

Das muss erfüllt sein, um den SSS zu erwerben:

Um den SSS zu erwerben muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem muss man entweder einen SBF See oder einen SKS vorweisen. Wenn der SBF See als Nachweis genügen soll, müssen nach Erwerb des SBF See mindestens 1000 Seemeilen im Geltungsbereich See auf einer Yacht nachgewiesen werden. Diese müssen als Wachführer oder dessen Vertreter absolviert worden sein. Als Wachführer gilt derjenige, der aktiv eine Wachschicht während der Fahrt übernimmt. Davon müssen mindestens 500 Seemeilen vor Antritt zur theoretischen Prüfung erbracht worden sein.

Wer den SKS vorweisen kann, muss lediglich 700 Seemeilen auf einer Yacht im Geltungsbereich See als Wachführer vorweisen und qualifiziert sich damit für den Erweb des Sportseeschifferscheins.

Der Sporthochseeschifferschein: Der schwierigste Schifferschein

Der Sporthochseeschifferschein (kurz: SHS) ist der höchste Schiffahrtsführerschein. Er berechtigt den Inhaber, aller Meere außerhalb der 30-Seemeilen-Zone zu befahren und damit auch über die offene Hochsee wie beispielsweise den Atlantik oder Pazifik zu schippern. Der SHS gilt sowohl für segelgetriebene als auch für motorbetriebene Yachten.

Diese Voraussetzungen sind für den SHS nötig:

Um den höchsten Schiffartsschein zu erwerben ist das Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Zudem muss der Sportseeschifferschein vorgewiesen werden. Zu guter Letzt müssen mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten nachgewiesen werden. Diese müssen seit dem Erwerb des SSS als Wachführer erbracht worden sein. Davon müssen mindestens 500 Seemeilen vor Antritt zur theoretischen Prüfung des SHS absolviert worden sein. Diese müssen mit einem offiziellen Antrag nachgewiesen werden, der unter anderem die Namen, Flaggen und Skipper sowie die Daten der gefahrenen Seemeilen enthält.

Achtung: Alle oben genannten Bootsführerscheine und deren Regelungen gelten für Deutschland. Wer im Ausland seinen Führerschein nutzen möchte, sollte vorher Informationen beim Auswärtigen Amt oder beim Seglerbund über die Gültigkeit einholen.

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