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Der Bodensee: Bootfahren auf dem schwäbischen Meer

Boot fahren auf dem Bodensee

Eines der wohl begehrtesten Ausflugsziele für Bootsfahrer ist der Bodensee. Kein Wunder: Der See bietet Wasserfreunden aller Art jede Menge Platz für Action, Spaß und auch Erholung – und das alles in wunderschönere Kulisse. Schließlich wird das größte Binnengewässer Deutschlands nicht umsonst auch das „schwäbische Meer“ genannt. Dabei verfügt das Gewässer nicht nur über die geografische Besonderheit, dass es an der Drei-Länder-Grenze Deutschland-Österreich-Schweiz liegt und alle drei Staaten auch Anteile am See haben. Auch die Unterteilung, denn eigentlich ist es nicht nur ein See sondern zwei, macht das Gewässer zu etwas ganz besonderem.

Durch die drei Anteilsländer kann es zudem zu Grenzkontrollen kommen. Haben Sie dafür auf jeden Fall Ihren Reisepass oder Personalausweis dabei.

Trotz der ganzen Beschaulichkeit, die der Bodensee innehat, ist er keineswegs ein einfaches Fahrgewässer. Im Gegenteil: Es können schon einmal Böen mit Windgeschwindigkeiten von 10-12 Beaufort entstehen. Genau aus diesem Grund verfügt der Bodensee über einen eigenen Sturmwarndienst, der Mitte der 1930er aufgrund der vielen Seeunfälle eingerichtet wurde.

Besonderheiten für die Bootszulassung

Grundsätzlich gilt: Alle Boote, die mit einem Motor ausgestattet sind, sind zulassungspflichtig. Auch kann der Bodensee nicht mit einem normalen Sportbootführerschein befahren werden, sondern bedarf eines zusätzlichen Schifferpatents. Über die notwendigen Voraussetzungen kann man sich bei der Wasserpolizei im Detail informieren.

Für Segelboote kann das Patent D ab 14 Jahre erworben werden, für Motorboote ab 18 Jahren. Wie auch beim normalen SpoBo ist dafür eine Prüfung nötig, sowie eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung. Auch eine Besonderheit: Man bekommt das Patent nicht direkt am Prüfungstag ausgehändigt, sondern etwa 14 Tage danach per Post zugeschickt.

Verkehrslage

Nicht nur die Zulassung gelten besondere Regeln. Auch die Fahrge- und verbote sind anders. So gibt es bestimmte Höchstgeschwindigkeiten, an die sich mit Motorbooten zwingend zu halten ist:

  • auf dem Alten Rhein 10 km/h
  • auf dem Bodensee einschließlich Untersee 40 km/h
  • auf dem See-Rhein 10 km/h
  • auf der Hochrheinstrecke in der Bergfahrt 10 km/h, in der Talfahrt 20 km/h

Zudem müssen bei Nebel, Dämmerung und Nacht unbedingt Leuchten geführt werden, die ununterbrochen Licht werfen. Da auf dem Gewässer auch viele Berufsschiffe unterwegs sind, sind diese gesondert gekennzeichnet. Sie führen tags einen grünen Ballon als Erkennungszeichen und im Dunkel ein grünes Licht. Diesen Schiffen und Fähren ist immer Vorfahrt zu gewähren.

Zudem stehen einige Teile des Sees unter Naturschutz. Dort dürfen keine Motorisierten Boote geführt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • der Rheinspitz
  • das Eriskircher Ried
  • das Mündungsgebiet der Seefelder Aach
  • das Wollmatinger Ried
  • und die Halbinsel Mettnau

Diese Gebiet sind erkennbar an dreieckigen Tafeln: weißer Grund mit fliegendem Adler und grünem Rand sowie Aufdruck „Naturschutzgebiet“. Hier ist das Anlanden mit Wasserfahrzeugen sowie das Betreten außerhalb der öffentlichen Wege verboten. Für alle Boote gilt eine Begrenzung der höchstzulässigen Betriebsgeräusche auf 72 dB (A), gemessen im seitlichen Abstand von 25 Metern von der Bordwand.

Weitere Freizeitangebote:

Auf dem Bodensee ist es ab einer Breite von 300 Metern gestattet, Wasserski zu fahren, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zu anderen Booten eingehalten wird und an Bord des Schleppbootes neben dem Kapitän auch eine weitere Person anwesend ist, die alles beobachtet.

Auch Tauchen ist grundsätzlich möglich, muss allerdings vorher genehmigt werden und gilt nur für den jeweiligen Tag. Gestattet ist das Tauchen ganzjährig in den Grenzbereichen der Liebesinsel sowie von Mitte Oktober bis Ende März an den Uferbereichen des Zeughauses.

Achtung: Wer taucht, muss die „A“ Flagge des internationalen Flaggenalphabets gut sichtbar aufstellen oder ggf. an einer Boje befestigen. Bei schwierigen Sichtverhältnissen muss sie angestrahlt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ladratsamt Bodenseekreis bei der Behörde für Schifffahrt.

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